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Verkehrsunfall

Rettung aus dem Unfallauto
Egal, ob Sie am Unfall direkt beteiligt sind oder nicht, wenn noch keine Rettungskräfte vor Ort sind ist anhalten Pflicht. Die Hilfspflicht besteht unabhängig davon, ob der Hilfspflichtige den Unfall selbst verursacht hat oder schuldlos ist. Hilfspflichtig sind deshalb auch ein Mitfahrer sowie ein zufällig vorbeikommender Passant.
Sichern Sie zuerst die Unfallstelle und waren Sie den nachfolgenden Verkehr:
Stellen Sie ihr Fahrzeug mit einem Abstand von ca. 20m ab. Schalten Sie die Warnblinkanlage und das Licht ein.
Ziehen Sie ihre Warnweste an (Warnwesten kosten nur ein paar Euro und sollten in keinem Auto fehlen)
Stellen Sie ein Warndreieck auf (innerorts 50m, außerorts 100m, Autobahnen 200m). Bei unübersichtlichen Stellen wie Kurven und Bergkuppen stellen Sie es davor auf. Besser zu weit als zu kurz.
Rufen Sie den Notruf 112 und leisten Sie Erste Hilfe.
Infos:
Unfallflucht ist kein Kava-liersdelikt! Sie kann Führer-schein und Versicherungs-schutz kosten und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe belegt. Wer es als Beteiligter unterlässt, Hilfe zu leisten, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzu-muten ist, macht sich nach §323c StGB (Strafgesetz-buch) strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.