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:: Freiwillige Feuerwehr Gangelt ::

Brandschutzbedarfsplan wurde fortgeschrieben

23.06.2015 | Feuerwehr Gangelt | Autor: Oliver Thelen

In der heutigen Sitzung des Rates der Gemeinde Gangelt wurde die zweite Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes verabschiedet.

Nach §1 des Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung in NRW (FSHG) ist es Aufgabe der Gemeinden, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Was den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähig für die Feuerwehr Gangelt bedeutet, definiert der Brandschutzbedarfsplan. Hierin wird beschrieben, wie viele Feuerwehrangehörige die Gemeinde Gangelt zur Erreichung der definierten Schutzziele benötigt werden, welche Fahrzeuge und welche Ausrüstung ihnen zur Verfügung gestellt werden müssen, um die auferlegten Aufgaben im Ernstfall voll erfüllen zu können.

Hierbei spielen die Hilfsfristen ebenfalls eine wichtige Rolle. Dazu definiert der Gemeinderat im Brandschutzbedarfsplan, wann die Feuerwehr bei zeitkritischen Einsätzen mit wie vielen Kräften vor Ort sein soll und orientiert sich dabei bei solchen Einsätzen an der sogenannten Reanimationsgrenze, also wie lange eine Wiederbelebung von Patienten mit Rauchvergiftung noch eine Aussicht auf Erfolg hat. Hierbei stellte das unabhängige Sachverständigenbüro Consulting 4 Safety fest, dass die Feuerwehr in der Gemeinde Gangelt gut aufgestellt ist. Ein besonderes Lob sprach der Sachverständige Dipl. Ing. Küsters den Angehörigen der Feuerwehr Gangelt für ihr einzigartiges Engagement aus. Die Angehörigen der Feuerwehr Gangelt haben, neben ihrem regulären Einsatz-, Fortbildungs- und Übungsdienst, alle Gerätehäuser in der Gemeinde Gangelt in Eigenleistung entweder grundlegend saniert oder sogar neu gebaut.

Gleichzeitig bescheinigte der Sachverständige auch der Gemeinde Gangelt eine gute Arbeit. Die in den letzten Gutachten empfohlenen Anschaffungen wurden getätigt und die empfohlenen Maßnahmen wurden umgesetzt.

Einzige Schwachstelle der Feuerwehr Gangelt ist, wie bundesweit allerorts zu verzeichnen ist, ein nicht optimale Besetzung tagsüber an Werktagen. Nur die wenigsten der über 180 aktiven Feuerwehrangehörigen arbeiten in der Gemeinde Gangelt. Um dennoch die größtmöglichen Schutz für die Bevölkerung der Gemeinde Gangelt sicher zu stellen, werden bei zeitkritischen Einsätzen alle Löscheinheiten der Gemeinde Gangelt in Vollalarm alarmiert. Gleichzeitig werden weitere Maßnahmen getroffen, um die Tagesverfügbarkeit bei zeitkritischen Einsätzen zu erhöhen. Dennoch bestätigte der Sachverständige Küsters dem Rat der Gemeinde Gangelt, dass die Gemeinde derzeit keine hauptamtlichen Stellen für die Feuerwehr schaffen muss.

Der Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Gangelt stammt ursprünglich aus dem Jahre 2003. Nach der ersten Fortschreibung im Jahre 2009 stimmte heute der Rat der Gemeinde Gangelt einstimmig für die zweite Fortschreibung. Die nächste Fortschreibung steht nun in den Jahren 2020/2021 an.

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