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:: Freiwillige Feuerwehr Gangelt ::
Wir für Sie... \ FAQ

Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Es gibt Fragen die uns immer wieder gestellt werden. Einen Teil dieser Fragen möchten wir ihnen hier beantworten.

Haben Sie noch eine Frage die hier nicht beantwortet wird? Schreiben sie uns an kontakt@feuerwehr-gangelt.de

Was kostet mich ein Feuerwehreinsatz?

Antwort: In der Regel sind Feuerwehreinsätze kostenlos. Dies ist im FSHG (Feuerschutz und Hilfeleistungs Gesetz) im §41 Absatz 1 geregelt. Scheuen Sie also nicht die Feuerwehr zu rufen. Auch wenn Sie sich nicht sicher sind und sich nachher herausstellt, dass der Brandgeruch kein ungewolltes Feuer oder der Brandschein ein optische Täuschung war. Wenn Sie nicht absichtlich die Feuerwehr falsch alarmieren entstehen Ihnen keine Kosten.

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Nur in wenigen Fällen fordert die Gemeinde Gangelt einen Kostenersatz für den Feuerwehreinsatz. Z.B. dann, wenn das Feuer vorsätzlich gelegt wurde vom Verursacher, bei Einsätzen nach KFZ-Verkehrsunfällen vom Unfallverursacher (hier zahlt jedoch in der Regel die KFZ Versicherung) oder von jemanden der vorsätzlich grundlos die Feuerwehr alarmiert.

Weitere Details über die Regelung zum Kostenersatz erfahren Sie bei der Gemeinde Gangelt.

Kontakt über:
www.gangelt.de

Blaulicht im Rückspiegel, was nun?

Antwort: Wenn ein Fahrzeug mit Blaulicht von hinten kommt verhalten sich viele Autofahrer falsch. Es wird plötzlich, mitten auf der Fahrbahn abgebremst und somit ein Auffahrunfall riskiert. Zusätzlich wird dadurch auch die Fahrbahn versperrt und das Gegenteil vom eigentlich gewollten erreicht.

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Daher schauen Sie woher das Fahrzeug mit Sondersignal kommt. Schauen Sie wo es hin will (Blinker?). Machen Sie überlegt Platz und zeigen Sie ihr Vorhaben mit dem Blinker an. Beachten Sie, dass viele Feuerwehrfahrzeuge die Größe eines LKWs haben und daher etwas mehr Platz brauchen.

Wie sind die Dienstzeiten bei der Feuerwehr Gangelt?

Antwort: Jede Freiwillige Feuerwehrfrau oder -mann in der Gemeinde Gangelt sind grundsätzlich 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr in Bereitschaft. Wird die Feuerwehr benötigt werden alle Mitglieder der entsprechenden Einheit alarmiert. Dadurch, dass dies meistens mehr sind als wirklich benötigt werden, wird ausgeglichen, dass nicht wirklich jeder, jederzeit zur Verfügung steht. So kommen in der Regel dann immer noch ausreichend Einsatzkräfte zum Einsatz.

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Abmelden braucht sich daher ein Feuerwehrmann nur bei längerer Abwesenheit oder wenn er für längere Zeit nicht einsatzbereit ist.

Kommen nach einer Alarmierung nicht genug Einsatzkräfte zusammen, werden einfach weitere Einheiten alarmiert. Gerade bei Großeinsätzen können dazu auch Kräfte aus dem benachbarten Selfkant, Waldfeucht oder Geilenkirchen alarmiert werden.

In der Gemeinde Gangelt ist sichergestellt, dass bereits 8 Minuten nach der Alarmierung das erste Einsatzfahrzeug die Einsatzstelle erreicht. Und das auch am abgelegensten Ort des Gemeindegebiets.

Wie ist die Bezahlung der Feuerwehrfrauen/-männer in Gangelt?

Antwort: Die Feuerwehr in Gangelt ist eine freiwillige Feuerwehr. Daher werden die Feuerwehrfrauen/-männer nicht für ihren Dienst bezahlt. Findet ein Einsatz während der Arbeitszeit statt bekommt der Arbeitgeber jedoch den Ausfall von der Gemeinde Gangelt ersetzt.

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Als kleine Anerkennung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Feuerwehr Gangelt, gewährt die Gemeinde allen aktiven Mitgliedern freien Eintritt zu den Gemeindeeinrichtungen wie z.B. dem Freibad und dem Hochwildfreigehege.

Wußten Sie schon? In NRW gibt es ca. 79.000 ehrenamtliche Feuerwehrfrauen und -männer, aber nur ca. 12.800 Frauen und Männer in der Berufsfeuerwehr.

Ich habe ein Wespennest an meinem Haus entdeckt. Soll ich die Feuerwehr rufen?

Antwort: Bereits seit Jahren ist es uns nicht mehr erlaubt Wespennester zu entfernen. Dies würde eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber Imkern und Schädlingsbekämpfern darstellen. Kontaktieren Sie bitte die Gemeinde Gangelt um weitere Informationen zu erhalten.

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Manche Wespenarten stehen unter Naturschutz. Das entfernen eines Wespennestes erfordert daher die Zustimmung der Gemeinde.

Nur in akuten, lebensbedrohenden Fällen kann die Feuerwehr ein Wespennest entfernen. Dazu reicht es nicht, dass jemand mit einer Allergie gegen Insektenstichen im Haushalt wohnt.


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