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:: Freiwillige Feuerwehr Gangelt ::

Mehr als 1,7 Millionen Einsätze für Feuerwehren in NRW

23.11.2017 | MIK NRW | Autor: Oliver Thelen

Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen hat nun den Jahresbericht der Gefahrenabwehr 2016 in NRW veröffentlicht. Darin wird deutlich, dass die Freiwilligen Feuerwehren in diesem wichtigen, gefährlichen und verantwortungsvollen Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr eine tragende Säule spielen.

Jedes Jahr veröffentlicht das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Zahlen und Fakten rund um die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr. Hierbei wird erneut deutlich, wie wichtig Freiwillige Feuerwehren für den Schutz der Bevölkerung sind.

Mehr als 124.000 Mitglieder NRW
Der Brandschutz in Nordrhein-Westfalen wurde in 2016 wahrgenommen von:
* 30 Berufsfeuerwehren mit 9.614 Beamtinnen und Beamten und 862 Tarifbeschäftigten,
* 396 Freiwilligen Feuerwehren mit 87.304 Angehörigen, davon 4.469 hauptamtliche und 1.155 Tarifbeschäftigte
* 84 Werkfeuerwehren (ohne Bergbau) mit 5.183 Angehörigen.
Die Gesamtzahl der aktiven Angehörigen der Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen – einschließlich der 21.188 Mitglieder der Jugendfeuerwehren und der 1.122 Mitglieder der Kinderfeuerwehren – betrug 124.411. Bei den weiblichen Angehörigen besteht noch Entwicklungspotentioal, die Anzahl der weiblichen Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren betrug 10.143, davon waren im vergangenen Jahr 160 Frauen bei Berufsfeuerwehren beschäftigt, 6.162 Frauen engagierten sich in Freiwilligen Feuerwehren, 3.670 Mädchen bei Jugendfeuerwehren und 326 Mädchen bei den Kinderfeuerwehren. Bei den Werkfeuerwehren waren 151 Frauen tätig.
Im Kreis Heinsberg stellten im vergangenen Jahr 2.322 Einsatzkräfte den Brandschutz in den zehn Kommunen sicher, davon waren nur 22 Kräfte hauptamtlich beschäftigt, die weiteren 2.300 Mitglieder leisten diese wichtige Aufgabe neben ihrem regulären Job ehrenamtlich.

Kommunen investieren rund 1,2 Milliarden Euro
Gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) müssen die Gemeinden für den Brandschutz und die Hilfeleistung den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen vorhalten. Die durch die Kommunen als Träger der Aufgaben für den Brandschutz und die Hilfeleistung gemeldeten Aufwendungen betrugen im Jahr 2016 für Personal-, Sach- und Investitionskosten 1.177.857.247 Euro. Aus der Feuerschutzsteuer wurden als Investitionspauschale Zuwendungen in Höhe von 35.620.000.00 Euro durch das Land Nordrhein-Westfalen an die Kommunen weitergeleitet.

Gefährliche und Verantwortungsvolle Aufgabe
Im Brandschutz, der Hilfeleistung und dem Katastrophenschutz wurden im Jahre 2016 insgesamt 2.418 Angehörige der Feuerwehren verletzt. Leider gab es im vergangenen Jahr sogar drei tödliche Unfälle.
Vom 01. Januar bis 31. Dezember 2016 wurden die öffentlichen Feuerwehren (das sind die Berufsfeuerwehren und die Freiwillige Feuerwehren) in Nordrhein-Westfalen zur Bekämpfung von insgesamt 37.697 Bränden und Explosionen eingesetzt.
Die Feuerwehren haben außerdem 125.030 technische Hilfeleistungen durchgeführt. Hierbei wurden in 28.467 Fällen Menschen und in 8.366 Fällen Tiere aus Notlagen befreit. In der Gesamtzahl der Hilfeleistungen sind unter anderem weiterhin 351 Betriebsunfälle, 14.34 Verkehrsunfälle und Verkehrsstörungen, 23.643 Unfälle mit gefährlichen Stoffen und Gütern sowie 21.047 Wasser- und Sturmschäden enthalten.

Weitere spannende und informative Fakten finden Sie im Jahresbericht 2016 des MIK unter mik.nrw.de

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