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:: Freiwillige Feuerwehr Gangelt ::

Rauchmelder – das unbekannte Gerät an der Decke

13.04.2018 | rauchmelder-lebensretter.de | Autor: Oliver Thelen

Anlässlich des Rauchmeldertages am heutigen Freitag, den 13. April stellt die Initiative ''Rauchmelder retten Leben'' die Verbraucheraufklärung in den Mittelpunkt. Trotz bundesweiter Rauchmelderpflicht wissen viele Verbraucher nicht genau, wie Rauchmelder funktionieren, und dass diese im Ernstfall rechtzeitig vor gefährlichem Brandrauch warnen. Die Initiative hält es daher weiterhin für dringend notwendig Aufklärungsarbeit zu leisten.

Rauchwarnmelder sind technische Geräte, die automatisch Brände erkennen und mit lauten akustischen Signalen darauf hinweisen. Somit wird den Bewohnern die Möglichkeit gegeben, sich rechtzeitig vor dem giftigen Rauch in Sicherheit zu bringen. Da insbesondere nachts die Gefahr sehr hoch ist, müssen Rauchwarnmelder mindestens in alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie in den Fluren die zu Schlaf- oder Aufenthaltsräumen führen, angebracht werden.

Rauchwarnmelder können im beispielsweise im Elektrofachhandel, oder in Baumärkten erworben werden. Mittlerweile sind Rauchwarnmelder in vielen verschiedenen Farben, wie zum Beispiel in Holzoptik aber auch mit Motiven für Kinderzimmer erhältlich. Bitte achten sie jedoch darauf, dass die Rauchwarnmelder ein CE-Kennzeichen sowie ein Prüfzeichen (TÜV oder Kriwan) besitzt.

Bei Mietswohnungen ist der Vermieter zuständig für das Anbringen und die Inbetriebnahme der Rauchwarnmelder. Die Mieter sind verantwortlich für die Erhaltung der Einsatzbereitschaft der Rauchwarnmelder, dazu zählt beispielsweise der Batteriewechsel. Bei selbst genutztem Wohneigentum ist der Eigentümer für Installation und Instandhaltung verantwortlich.

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