Wir wollen unsere Kekse nicht anbrennen lassen...

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:: Freiwillige Feuerwehr Gangelt ::

Der richtige Umgang mit Feuerwerkskörpern

30.12.2018 | Feuerwehr Gangelt | Autor: Oliver Thelen

Feuerwerkskörper sind ein nicht wegzudenkender Bestandteil der Silvesterfeiern zur Begrüßung des neuen Jahres. Feuerwerkskörper enthalten Explosivstoffe und können bei ihrer Funktion mehr oder minder gefährliche Wirkungen entfalten. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz für Leben, Gesundheit und Sachgüter gibt die Feuerwehr folgende Hinweise:

Achten Sie beim Kauf von pyrotechnischen Artikeln auf die Gefahrenklassen Feuerwerkskörper werden, gemessen am Grad ihrer Gefährlichkeit, in vier Klassen eingeteilt:

KL. I. : Feuerwerksspielwaren ( Aufdruck BAM- P I. )
KL. II. : Kleinfeuerwerk ( Aufdruck BAM- PII. )
KL. III : Mittelfeuerwerk ( Aufdruck BAM- PIII. )
KL. IV : Großfeuerwerk

Feuerwerkskörper der Klassen III und IV dürfen ohne besondere behördliche Erlaubnis weder verkauft noch abgebrannt werden.

- Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist nur in der Zeit vom 31. Dezember 18.00 Uhr bis zum 1. Januar 01.00 Uhr erlaubt. Die Abgabe darf nur an Personen über 18 Jahre erfolgen.
- Lesen Sie in jedem Falle die Gebrauchsanweisung der verschiedene Feuerwerkskörper durch. Auch bei Feuerwerksartikeln der Klasse I (Tischfeuerwerk) ist es wichtig zu wissen, ob ein Abbrennen in der Wohnung ausdrücklich erlaubt ist.
- Die Verwendung von Signalmunition und Seenotrettungsraketen sowie das Abschießen von Munition aus Schusswaffen jeder Art als Silvesterknallerei stellt eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar und ist verboten.
- Schließen Sie in der Silvesternacht sämtliche Fenster und Lüftungsklappen Ihrer Wohnung. Für Betriebsräume, Lager, Schuppen, Garagen etc. gilt das gleiche.
- Bedenken Sie, dass die Mehrzahl von Feuerwerkskörpern nur im Freien angezündet werden darf. Das Zünden in Wohnräumen, Treppenräumen, an geöffneten Fenstern, auf Balkonen etc. ist eine häufige Brandursache.
- Feuerwerkskörper wie Kanonenschläge, Donnerschläge, Böller etc. nie in der Hand halten, sondern auf den Boden legen und mit „langem Arm“ anzünden, danach 3-5m Abstand halten. In der Hand gezündete Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert fortwerfen. Handschuhe schützen vor Verbrennungen.
- Starten Sie Raketen nie aus der Hand, sondern aus auf dem Boden stehenden Flaschen. Die Rakete muss so aufgestellt werden, dass sie nach dem Abschuss ungehindert aufsteigen kann. Beschädigte Stockraketen dürfen nicht gezündet werden, da deren Flugbahn unberechenbar sind. Niemals einen Versager erneut anzünden!!!
- Verantwortungsbewusste Eltern und Erwachsene geben Feuerwerksartikel der Klasse II nicht an Kinder oder Jugendliche weiter. Kleine Kinder sollten während des Feuerwerks unter Aufsicht in der Wohnung bleiben.
- In der Nähe von Anlagen oder Gebäuden die besonders brandempfindlich sind (Reet- oder Strohdachhäuser), dürfen Sie Feuerwerkskörper nur in genügendem Abstand und unter Beachtung der Windrichtung abbrennen. Bei der Entzündung von Raketen der Klasse II ist ein Abstand von mindestens 200m, bei Feuerwerkskörpern, die nicht Raketen sind, einen Abstand von mindestens 50m einzuhalten.
- Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst. Verändern Sie die im Handel erhältlichen Artikel nicht. Auch beim gleichzeitigen Abbrennen mehrerer Knallkörper oder der Herstellung einer zusätzlichen Verdichtung in einem entsprechenden Behälter, drohen unvorhersehbare Gefahren.
- Vorräte von Feuerwerksartikeln sollten in festen verschließbaren Taschen, auf keinen Fall in Körpernähe aufbewahrt werden. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers Vorräte wieder abdecken.
- Das nachträgliche Zusammenbauen einzelner Feuerwerksbatterien mit Lunten ist gefährlich!

Und noch etwas ganz wichtiges !!!

Wenn es dennoch zu einem Unfall oder Feuer kommt, sofort 112, die Feuerwehr rufen. Leisten Sie bei Unfällen sofort ERSTE HILFE. Bei Feuer warnen Sie auch die Mitbewohner. Schließen Sie die Tür des Brandzimmers und die Wohnungstür zum Treppenraum. Warten Sie vor der Haustür auf die Feuerwehr und weisen Sie diese ein.

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