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:: Freiwillige Feuerwehr Gangelt ::

Verdienstausfall bei Quarantäne

06.03.2020 | Kreis Heinsberg | Autor: Oliver Thelen

Für viele Bürger, insbesondere für Arbeitgeber, stellt sich die Frage nach dem weiteren Vorgehen. Während die ersten Bürger wieder aus der Quarantäne entlassen wurden, befinden sich nach wie vor mehrere hundert Einwohner in häuslicher Quarantäne. Zudem sind mehr als 220 Einwohner aus dem Kreis Heinsberg positiv auf das SARS-CoV-2 getestet.

Wie bereits berichtet, wird die „Mobile Medizinische Versorgungseinheit“ in Gangelt-Birgden gut angenommen. Die allgemeinmedizinische offene Sprechstunde findet auch Samstag und Sonntag von 8 bis 18 Uhr statt.

Mittlerweile wurde im Kreis Heinsberg eine große Zahl von Corona-Abstrichen durchgeführt. Damit unser Gesundheitsamt sich mit den getesteten Personen in Verbindung setzen kann, werden alle getesteten Personen gebeten, sich in das allgemeine Kontaktformular auf der Homepage des Kreises einzutragen. Wichtig ist hier die Angabe einer Telefonnummer, sowie die Mitteilung des Hausarztes.

Verdienstausfall und Entschädigung
Für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständige besteht nach den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes im Falle eines Verdienstausfalls die Möglichkeit, eine Entschädigung zu erhalten. Ein solcher Antrag ist spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ausspruch eines Tätigkeitsverbots oder einer Quarantäneanordnung beim Landschaftsverband Rheinland zu stellen. Die entsprechenden Antragsformulare können Betroffene über die Homepage des Landschaftsverbands Rheinland abrufen (LVR Tätigkeitsverbot)

In vielen Fällen benötigen Betroffene hierbei zum Nachweis der ihnen gegenüber angeordneten Maßnahmen eine schriftliche Bestätigung der bisher nur mündlich ausgesprochenen Quarantäneanordnungen oder Tätigkeitsverbote. Auf der Homepage des Kreises Heinsberg (www.kreis-heinsberg.de) gibt es zwei Formulare, in die sich Personen eintragen können, die schriftliche Bestätigungen entweder für eine Quarantäneanordnung oder für ein Tätigkeitsverbot benötigen. Die erforderlichen ausführlichen Bestätigungen werden den Betroffenen dann zugeschickt.

Quarantäne
kreis-heinsberg.de Quarantäne

Tätigkeitsverbot
Kreis-Heinsberg.de Tätigkeitsverbot

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